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Muss meine Bank den Kurs der Europäischen Zentralbank verwenden?

günstig für Bank betrifft Kreditnehmer, Konsument, Bank
Nein. Banken dürfen den Markt selbst beobachten und den aktuellen Kurs eigenständig einschätzen; die Kurse der Europäischen Zentralbank sind nur unverbindliche Richtwerte. Ob der ermittelte Kurs an einem bestimmten Tag richtig war, lässt sich nur im Einzelfall vor Gericht mit einem Sachverständigen klären. Der von der Bank festgelegte Kurs bindet Sie als Kunden nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 25.08.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Es besteht kein Verbot, dass Banken selbst den Markt beobachten und anhand dessen letztlich versuchen, objektiv den gerade aktuellen Briefkurs einzuschätzen. Die Referenzkurse der EZB über das Verhältnis des Euro zu anderen Währungen sind unverbindliche Richtkurse. Es besteht keine Rechtsgrundlage, dass Banken im Rahmen ihres Fixing den Referenzkurs der EZB gleichsam als Baustein heranziehen müssen und erst danach ihre Spanne berücksichtigen dürfen. Ob der von der Bank jeweils ermittelte Briefkurs am betreffenden Tag tatsächlich der objektiv richtige ist, kann nur im Einzelfall in einem Gerichtsverfahren durch Hinzuziehung eines Sachverständigen geklärt werden. Das Fixing der Bank ist für ihren Kunden insoweit gerade nicht bindend.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133278 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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