Welches Recht gilt für die Verschuldensfrage nach Auslandsscheidung?
betrifft Ehegatten, Geschiedene, Unterhaltsberechtigte
Wollen Sie ein ausländisches Scheidungsurteil um einen Ausspruch über das Verschulden ergänzen lassen, richtet sich das anwendbare Recht nach dem internationalen Abkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht. Damit steht fest, nach welcher Rechtsordnung diese Frage zu beurteilen ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2020)
Für eine Klage auf Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils durch einen Verschuldensausspruch ist das anzuwendende Sachrecht nach dem HUP 2007 zu bestimmen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133411 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 Ob 141/24d, 26.05.2025, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EheG §61 Abs3
Verwandte Fragen
Familienrecht · Verschuldensausspruch nach ausländischer Scheidung
Familienrecht · Anwendbares Recht bei Scheidungsfolgen
Familienrecht · Frist nach ausländischer Ehescheidung
Familienrecht · Anwendbares Recht beim Unterhalt
Familienrecht · Anwendbares Recht bei Unterhaltsrückstand