Kann ich nach einer Auslandsscheidung das Verschulden feststellen lassen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Das anzuwendende Recht ist nach dem HUP 2007 zu bestimmen.OGH 3 Ob 58/20f, 10.12.2020
- Hier: Kasachisches Scheidungsurteil.OGH 7 Ob 116/12b, 26.09.2012
- Die Voraussetzungen für die Beurteilung eines Verschuldens im Sinn von § 61 Abs 3 EheG sind im Provisorialverfahren zur Erlangung eines einstweiligen Unterhalts zu bescheinigen.OGH 7 Ob 116/12b, 26.09.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057050 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 8 Ob 141/24d, 26.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 58/20f, 10.12.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 97/18y, 26.09.2018, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EheG §55 Abs3 g; EheG §61 Abs3; EheG §69 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ist die Ehe rechtskräftig geschieden, können Sie ab diesem Zeitpunkt keinen Unterhalt mehr nach den Regeln für die aufrechte Ehe verlangen. Grundlage sind dann nur mehr die Unterhaltsbestimmungen des Ehegesetzes. Besteht danach kein Anspruch, ist auch ein früher bestandener Anspruch nicht mehr aufrecht.
Nein, nicht ohne weiteres. Auch der besondere Unterhaltsanspruch nach der Scheidung unterliegt den allgemeinen Regeln über die Art der Unterhaltsgewährung. Sie müssen Ihren früheren Ehepartner mit einem konkreten Unterhaltsbegehren in Verzug setzen, damit er säumig wird.