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Dürfen Schulferien bei meinen angerechneten Vordienstzeiten abgezogen werden?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Lehrer, Arbeitnehmer, Dienstgeber
Nein. Werden die Vordienstzeiten einer Lehrerin oder eines Lehrers angerechnet, dürfen die Schulferien nicht abgezogen werden, auch nicht zum Teil. Die Begründung, sie seien viel länger als ein übliches Urlaubsausmaß, rechtfertigt keinen Abzug.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 18.12.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Bei der Anrechnung der Vordienstzeiten eines Lehrers dürfen die Schulferien auch nicht teilweise mit de Begründung, diese seien viel länger als das „normale Urlaubsausmaß“, abgezogen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133449 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Teilzeit bei der Anrechnung von Vordienstzeiten

Nein, nicht immer. Vordienstzeiten einer Lehrerin oder eines Lehrers werden anteilig nach dem Beschäftigungsausmaß im jeweiligen Schuljahr angerechnet. Eine Lehrverpflichtung ab achtzig Prozent wird allerdings mit hundert Prozent gerechnet.

günstig für Arbeitgeber Vordienstzeiten von Vertragslehrpersonen

Bei einer Verwendung als Vertragslehrperson richtet sich die Anrechnung von Vordienstzeiten für das Besoldungsdienstalter nach der dafür vorgesehenen besonderen Bestimmung. Eine unbegrenzte zusätzliche Anrechnung von Lehrtätigkeiten, die nicht an einer öffentlichen Schule oder an einer Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht ausgeübt wurden, ist als gleichwertige Tätigkeit nicht vorgesehen.

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