Zählt eine Teilzeitanstellung als Lehrer voll für die Einstufung?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 18.12.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2020)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Lehrverpflichtung ab 80 % ist mit 100 % in Ansatz zu bringen.OGH 8 ObA 97/20b, 18.12.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 97/20b, 18.12.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 26 · Besoldungsdienstalter
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Volle Anrechnung gibt es, wenn die frühere Tätigkeit für Ihre erfolgreiche Verwendung von besonderer Bedeutung ist. Sind die Voraussetzungen erfüllt, haben Sie einen Anspruch darauf, und die richtige Berechnung kann nicht zu Ihrem Nachteil vereinbart werden. Zeiten in anderen EU-Staaten zählen wie inländische.
Nein. Werden die Vordienstzeiten einer Lehrerin oder eines Lehrers angerechnet, dürfen die Schulferien nicht abgezogen werden, auch nicht zum Teil. Die Begründung, sie seien viel länger als ein übliches Urlaubsausmaß, rechtfertigt keinen Abzug.