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Erhöht der Familienbonus Plus den Unterhalt für meinen Ehepartner?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Ehegatten, Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte
Nein. Der Familienbonus Plus zählt auch beim Unterhalt zwischen Ehegatten nicht zum Einkommen und erhöht die Berechnungsgrundlage nicht. Er hat einen eigenen Zweck und bleibt deshalb für den Unterhalt neutral.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 02.03.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Der Familienbonus Plus ist auch im Verhältnis zum unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht als Steuersparnis bzw Teil der Nettoeinkünfte in die Bemessungsgrundlage einzurechnen, sondern bleibt auch insoweit unterhaltsrechtlich neutral, weil es sich wegen seiner Zweckbestimmung nicht um einen allgemeinen Einkommensbestandteil handelt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133560 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Familienbonus Plus und Kindesunterhalt

Der Familienbonus Plus ist eine reine Steuerentlastung für die zahlungspflichtige Person. Er wird nicht zum Einkommen gezählt, das der Unterhaltsberechnung zugrunde liegt, und wird auch nicht auf den Unterhalt angerechnet. Auf die Höhe des Kindesunterhalts wirkt er sich damit nicht aus.

günstig für Unterhaltsberechtigter Familienbonus Plus und Kindesunterhalt

In bestimmten Fällen ja. Ergibt die Berechnung, dass der Unterhaltsabsetzbetrag den Geldunterhaltspflichtigen bereits ausreichend steuerlich entlastet, wird der Steuervorteil aus dem Familienbonus Plus der Bemessungsgrundlage zugeschlagen. Der Unterhalt wird dann von diesem erhöhten Einkommen berechnet.

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