Erhöht der Familienbonus Plus den Unterhalt für mein Kind?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 22.11.2022 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2020)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Familienbonus Plus ist auch im Verhältnis zum unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht als Steuersparnis bzw Teil der Nettoeinkünfte in die Bemessungsgrundlage einzurechnen, sondern bleibt auch insoweit unterhaltsrechtlich neutral, weil es sich wegen seiner Zweckbestimmung nicht um einen allgemeinen Einkommensbestandteil handelt.OGH 1 Ob 155/20f, 02.03.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133181 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 4 Ob 167/22w, 22.11.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 155/20f, 02.03.2021
- OGH 8 Ob 34/20p, 28.09.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 231 · Kindesunterhalt
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Familienbonus Plus ist eine reine Steuerentlastung für die zahlungspflichtige Person. Er wird nicht zum Einkommen gezählt, das der Unterhaltsberechnung zugrunde liegt, und wird auch nicht auf den Unterhalt angerechnet. Auf die Höhe des Kindesunterhalts wirkt er sich damit nicht aus.
In bestimmten Fällen ja. Ergibt die Berechnung, dass der Unterhaltsabsetzbetrag den Geldunterhaltspflichtigen bereits ausreichend steuerlich entlastet, wird der Steuervorteil aus dem Familienbonus Plus der Bemessungsgrundlage zugeschlagen. Der Unterhalt wird dann von diesem erhöhten Einkommen berechnet.