Zählt die Familienbeihilfe als mein Einkommen beim Unterhalt?
günstig für betreuender Elternteil betrifft Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte
Nein, nicht zur Gänze. Jener Teil der Familienbeihilfe, der nicht der steuerlichen Entlastung des geldunterhaltspflichtigen Elternteils dient, ist kein frei verfügbares Einkommen des Elternteils, der die Kinder im Haushalt betreut. Er ist vielmehr eine Hilfe für die Lasten, die mit Pflege und Erziehung von Kindern verbunden sind.
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 07.05.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Der Teil der Familienbeihilfe, der nicht der steuerlichen Entlastung von Geldunterhaltsschuldnern dient, ist seinem rechtlichen Wesen nach kein frei verfügbares Einkommen des Elternteils, der Kinder, für die Familienbeihilfe gewährt wird, in seinem Haushalt betreut; er ist vielmehr Betreuungshilfe für die mit der Pflege und Erziehung von Kindern verbundenen Lasten.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119332 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 10 Ob 30/19p, 07.05.2019
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
- ABGB § 140 · Abstammung des Kindes
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