Erhöht der Familienbonus Plus den Kindesunterhalt?
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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 31.07.2019 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132758 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 92/19v, 31.07.2019
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 231 · Kindesunterhalt
- Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) § 33 · Steuersätze und Steuerabsetzbeträge
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der Gesetzgeber wollte die steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltslast zur Gänze im Steuerrecht regeln. Der Familienbonus Plus wird bei der Bemessung des Unterhalts deshalb nicht berücksichtigt, auch nicht bei volljährigen Unterhaltsberechtigten. Auch beim Unterhalt für den Ehegatten bleibt er unberücksichtigt.
Nein. Der Familienbonus Plus zählt auch beim Unterhalt zwischen Ehegatten nicht zum Einkommen und erhöht die Berechnungsgrundlage nicht. Er hat einen eigenen Zweck und bleibt deshalb für den Unterhalt neutral.