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Erhöht der Familienbonus Plus den Kindesunterhalt?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Eltern, Kinder, Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte
In bestimmten Fällen ja. Ergibt die Berechnung, dass der Unterhaltsabsetzbetrag den Geldunterhaltspflichtigen bereits ausreichend steuerlich entlastet, wird der Steuervorteil aus dem Familienbonus Plus der Bemessungsgrundlage zugeschlagen. Der Unterhalt wird dann von diesem erhöhten Einkommen berechnet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 31.07.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Jedenfalls in den Fällen, in denen das Ergebnis der vom Obersten Gerichtshof entwickelten Formel (Unterhaltsanspruch = Prozentunterhalt – [Prozentunterhalt x Grenzsteuersatz {als ganze Zahl} x 0,004] + Unterhaltsabsetzbetrag) ergibt, dass die ausreichende Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen bereits durch den Unterhaltsabsetzbetrag erfolgte, ist es sachgerecht, die Erhöhung des Nettoeinkommens durch den Steuervorteil des Familienbonus Plus dadurch zu berücksichtigen, dass dieser der Unterhaltsbemessungsgrundlage zugeschlagen wird.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132758 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Familienbonus Plus und Unterhalt

Nein. Der Gesetzgeber wollte die steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltslast zur Gänze im Steuerrecht regeln. Der Familienbonus Plus wird bei der Bemessung des Unterhalts deshalb nicht berücksichtigt, auch nicht bei volljährigen Unterhaltsberechtigten. Auch beim Unterhalt für den Ehegatten bleibt er unberücksichtigt.

günstig für Unterhaltspflichtiger Familienbonus Plus und Ehegattenunterhalt

Nein. Der Familienbonus Plus zählt auch beim Unterhalt zwischen Ehegatten nicht zum Einkommen und erhöht die Berechnungsgrundlage nicht. Er hat einen eigenen Zweck und bleibt deshalb für den Unterhalt neutral.

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