Senkt der Familienbonus Plus meinen Kindesunterhalt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 11.09.2025 (42 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Familienbonus Plus ist auch im Verhältnis zum unterhaltsberechtigten Ehegatten nicht als Steuersparnis bzw Teil der Nettoeinkünfte in die Bemessungsgrundlage einzurechnen, sondern bleibt auch insoweit unterhaltsrechtlich neutral, weil es sich wegen seiner Zweckbestimmung nicht um einen allgemeinen Einkommensbestandteil handelt.OGH 1 Ob 155/20f, 02.03.2021
- Von dieser gefestigten Rechtsprechung abzugehen besteht kein Anlass. Dass es Fallkonstellationen geben kann, bei denen die Judikatur zum Familienbonus Plus zu einer höheren Unterhaltspflicht als nach der bisherigen Berechnung führt, liegt im Wesen der vom Gesetzgeber vorgenommenen generalisierenden (Pauschal‑)Regelung.OGH 6 Ob 83/20d, 20.05.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132928 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 42.
- OGH 4 Ob 88/25g, 11.09.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 12/25f, 22.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 238/24g, 26.02.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 9 Ob 16/23b, 31.05.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 167/22w, 22.11.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 18/22y, 18.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 155/20f, 02.03.2021
- OGH 5 Ob 9/20i, 20.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 6/20f, 20.02.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 16/20v, 20.02.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 231 · Kindesunterhalt
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der Familienbonus Plus zählt auch beim Unterhalt zwischen Ehegatten nicht zum Einkommen und erhöht die Berechnungsgrundlage nicht. Er hat einen eigenen Zweck und bleibt deshalb für den Unterhalt neutral.
Nein. Der Gesetzgeber wollte die steuerliche Berücksichtigung der Unterhaltslast zur Gänze im Steuerrecht regeln. Der Familienbonus Plus wird bei der Bemessung des Unterhalts deshalb nicht berücksichtigt, auch nicht bei volljährigen Unterhaltsberechtigten. Auch beim Unterhalt für den Ehegatten bleibt er unberücksichtigt.