Ab wann läuft meine Frist für die Entschädigung bei Stromleitungen?
günstig für Enteigneter betrifft Grundeigentümer, Enteignete, Netzbetreiber
Die dreimonatige Frist beginnt nicht schon mit dem Bescheid, der die Entschädigung festsetzt. Sie läuft erst, wenn die Frist für eine Beschwerde an die Höchstgerichte ungenützt verstrichen ist oder deren Entscheidung wirksam wird und damit das Enteignungsverfahren beendet ist.
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Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 20.04.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Die Frist nach § 20 lit c StarkstromwegeG von drei Monaten wird nicht bereits mit der (erstinstanzlichen) Erlassung des die Entschädigung bestimmenden Bescheids ausgelöst, sondern beginnt erst mit ungenütztem Ablauf der Frist für eine (auch außerordentliche) Revision an den Verwaltungsgerichtshof oder für eine Beschwerde nach Art 144 B-VG an den Verfassungsgerichtshof gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts, das den Rechtseingriff (Enteignung) zum Gegenstand hat, der die Entschädigung auslöst, oder mit der Wirksamkeit der jeweiligen höchstgerichtlichen Entscheidung, sofern damit das Enteignungsverfahren beendet wird.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133644 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 58/21x, 20.04.2021, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
StarkstromwegeG §20
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