Zum Inhalt springen

Verjährt meine Entschädigung für eine Enteignung schon nach drei Jahren?

günstig für Enteigneter betrifft Grundeigentümer, Enteignete, Gemeinden, Bauträger
Nein. Die Entschädigung für eine Enteignung ist zwar ein privatrechtlicher Anspruch, aber kein Schadenersatz. Die kurze dreijährige Frist gilt für sie deshalb nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Der Anspruch auf Enteignungsentschädigung, der zwar privatrechtlicher Natur, aber kein Schadenersatzanspruch im Sinne der §§ 1293 ff ABGB ist, unterliegt nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 1489 ABGB.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Entschädigung bei Enteignung
Schadenersatz · Verjährung von Schadenersatz
Nachbarrecht · Verjährung nachbarrechtlicher Ersatzansprüche
Vertragsrecht · Verjährung beim Aufwandersatz
Schadenersatz · Verjährung beim Verdienstentgang