Verjährt meine Entschädigung für eine Enteignung schon nach drei Jahren?
günstig für Enteigneter betrifft Grundeigentümer, Enteignete, Gemeinden, Bauträger
Nein. Die Entschädigung für eine Enteignung ist zwar ein privatrechtlicher Anspruch, aber kein Schadenersatz. Die kurze dreijährige Frist gilt für sie deshalb nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Der Anspruch auf Enteignungsentschädigung, der zwar privatrechtlicher Natur, aber kein Schadenersatzanspruch im Sinne der §§ 1293 ff ABGB ist, unterliegt nicht der kurzen Verjährungsfrist des § 1489 ABGB.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Entschädigung nach § 27 Abs 6 Vlbg RaumplanungsG.OGH 7 Ob 32/08v, 15.05.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 3 Ob 1/19x, 20.03.2019, Fall aus Tirol
- OGH 4 Ob 174/17t, 24.10.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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