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Muss ich den Handwerker die behauptete Mangelstelle ansehen lassen?

günstig für Übergeber betrifft Käufer, Besteller, Verkäufer, Handwerker
Wenn Sie eine Verbesserung verlangen, müssen Sie dem Übergeber die Gelegenheit geben, die Sache zu untersuchen. Er darf sich davon überzeugen, ob der behauptete Mangel überhaupt vorliegt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 22.05.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Den Verbesserung begehrenden Übernehmer trifft die Obliegenheit, dem Übergeber zu ermöglichen, die Sache daraufhin zu untersuchen, ob der behauptete Mangel vorliegt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133663 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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