Kann ich verlangen, dass der Verkäufer den Mangel behebt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 25.06.2026 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Daher kann vom Gewährleistungspflichtigen nicht mehr verlangt werden als das, wozu er sich vertraglich verpflichtet hat.OGH 3 Ob 200/25w, 23.02.2026
- Gerade die weitere Erfüllung lehnt der Masseverwalter durch seinen Rücktritt ab.OGH 7 Ob 538/91, 23.05.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018483 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 19.
- OGH 9 Ob 9/26b, 25.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 200/25w, 23.02.2026, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 922 · Gewährleistung
- ABGB § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- ABGB § 1167 · Gewährleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Gewährleistung können Sie nur für Mängel verlangen, die schon bei der Übergabe vorhanden waren. Der Mangel muss damals zumindest im Ansatz bestanden haben, auch wenn er erst später sichtbar wurde. Für Mängel, die erst danach entstehen, gibt es keine Gewährleistung.
Ist der Mangel erfolgreich behoben worden, können Sie nicht mehr den Preis mindern oder den Vertrag auflösen. Das gilt auch dann, wenn die Behebung länger gedauert hat als angemessen.