Zum Inhalt springen

Kann ich verlangen, dass der Verkäufer den Mangel behebt?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Auftraggeber, Handwerksbetriebe
Der Anspruch auf Verbesserung ist ein Rest Ihres ursprünglichen Anspruchs darauf, dass der Vertrag ordentlich erfüllt wird. Verlangen können Sie deshalb nur das, wozu sich Ihr Vertragspartner vertraglich verpflichtet hat, nicht mehr.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 25.06.2026 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Der Verbesserungsanspruch ist ein Rest des ursprünglichen Anspruches auf Erfüllung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018483 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 19.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Gewährleistung nur für anfängliche Mängel

Gewährleistung können Sie nur für Mängel verlangen, die schon bei der Übergabe vorhanden waren. Der Mangel muss damals zumindest im Ansatz bestanden haben, auch wenn er erst später sichtbar wurde. Für Mängel, die erst danach entstehen, gibt es keine Gewährleistung.

günstig für Verkäufer Preisminderung nach gelungener Reparatur

Ist der Mangel erfolgreich behoben worden, können Sie nicht mehr den Preis mindern oder den Vertrag auflösen. Das gilt auch dann, wenn die Behebung länger gedauert hat als angemessen.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Gewährleistung als Rest des Erfüllungsanspruchs
Vertragsrecht · Wirkung einer Verbesserungszusage
Vertragsrecht · Wahl zwischen Preisminderung und Verbesserung
Vertragsrecht · Untersuchung vor der Verbesserung
Vertragsrecht · Mangel selbst beheben und Preis mindern