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Darf mein Arbeitgeber meine Prämie beliebig verhindern?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Nein. Eine Vertragsklausel, die es dem Arbeitgeber erlaubt, das Entstehen Ihres Anspruchs völlig willkürlich zu vereiteln, verstößt gegen die guten Sitten und ist unwirksam. Das gilt auch nach jenen Meinungen, die solche Vereinbarungen sonst für zulässig halten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 25.06.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Eine Vertragsklausel, die dem Arbeitgeber eine völlig willkürliche Vereitelung des Anspruchserwerbs durch den Arbeitnehmer gestattet, ist sittenwidrig. Eine solche Klausel wird auch von jenen Lehrmeinungen, die § 11 Abs 3 AngG als grundsätzlich dispositiv beurteilen, als unzulässig erachtet.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133767 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Vertraglicher Ausschluss der Entlassung

Eine Vereinbarung, die dem Arbeitgeber die Entlassung überhaupt nimmt, also auch bei verschuldeten Gründen, ist sittenwidrig und damit unwirksam. Der Kern der vorzeitigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann von keiner der beiden Seiten abbedungen werden.

günstig für Arbeitgeber Unwirksames Entgeltsystem ohne Betriebsvereinbarung

Führt ein Arbeitgeber ein Entgeltsystem ein, für das eine Betriebsvereinbarung nötig gewesen wäre, darf er sich für die Zukunft darauf berufen, dass dieses System und die dazu ausdrücklich oder stillschweigend getroffenen Vereinbarungen unwirksam sind. Sonst könnte er gleichzeitig von Arbeitnehmern auf Weitergeltung und vom Betriebsrat auf Beseitigung belangt werden.

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