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Gilt eine Klage des Arbeitgebers schon als Verwarnung?

günstig für Arbeitgeber betrifft Betriebsratsmitglieder, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Betreibt der Arbeitgeber ein Gerichtsverfahren, in dem er die Zustimmung zur Auflösung Ihres Dienstverhältnisses begehrt, bringt er damit in schärfster Form zum Ausdruck, dass er Ihr Verhalten gegenüber anderen Mitarbeitern ablehnt. Dieses Verfahren ist einer Verwarnung gleichzuhalten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 22.10.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Das Betreiben eines Gerichtsverfahrens, in dem die Zustimmung zur Auflösung des Dienstverhältnisses des Arbeitnehmers begehrt wird, bringt in schärfster Form die Ablehnung des Verhaltens des Arbeitnehmers gegenüber anderen Mitarbeitern zum Ausdruck und ist einer Verwarnung gleichzuhalten (so schon 8 ObA 76/13d).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133861 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Ermahnung vor der Entlassung

In der Regel ja. Eine Ermahnung darf nur dann unterbleiben, wenn Ihre Weigerung so eindeutig und endgültig ist, dass eine Ermahnung eine sinnlose Formalität wäre. Entscheidend ist, ob Sie den Ernst der Lage erkennen konnten. Nehmen Sie erkennbar einen nicht völlig willkürlichen Rechtsstandpunkt ein, ist eine Ermahnung nicht entbehrlich.

günstig für Arbeitnehmer Verwarnung als Verzicht auf Entlassung

Wenn Ihnen der Arbeitgeber wegen eines Vorfalls nur eine Verwarnung erteilt und die Entlassung erst für den Wiederholungsfall androht, verzichtet er damit auf eine Entlassung wegen dieses Vorfalls. Er kann sie also nicht mehr nachträglich darauf stützen.

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