Darf man mir Firmenunterlagen im Verlassenschaftsverfahren vorenthalten?
günstig für Erbe betrifft Erben, Verfahrensparteien, Unternehmer
Nein, nicht mit dem Hinweis auf den Geheimnisschutz des Wettbewerbsrechts. Diese Regel gilt nur in Verfahren, in denen es um den rechtswidrigen Erwerb, die Nutzung oder die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses geht. Im Verlassenschaftsverfahren bleibt Ihr Recht auf Akteneinsicht davon unberührt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 16.05.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2022)
Der verfahrensrechtliche Geheimnisschutz des § 26h UWG ist auf Verfahren beschränkt, die den rechtswidrigen Erwerb, die rechtswidrige Nutzung oder Offenlegung eines Geheimnisses gemäß §§ 26c ff UWG zum Gegenstand haben. Die Bestimmung stellt daher keine sondergesetzlich geregelte Grundlage zur Einschränkung des einer Partei gemäß § 22 AußStrG iVm § 219 Abs 1 ZPO zustehenden Rechts auf Akteneinsicht im Verlassenschaftsverfahren dar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: betreffend Planbilanzen/Prognoserechnung.OGH 2 Ob 68/22x, 30.05.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134048 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 ObA 25/24b, 16.05.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
UWG §26h
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