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Gilt meine Geheimhaltungspflicht auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte
Eine Vereinbarung, mit der Sie echte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse geheim halten müssen, ist keine Konkurrenzklausel. Für sie gelten daher auch nicht deren zeitliche Grenzen. Sie schützt nicht nur vor der Weitergabe an andere, sondern auch davor, dass Sie die Geheimnisse selbst als Mitbewerber nutzen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 18.07.2022 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Eine Geheimhaltungsvereinbarung über echte Geschäftsgeheimnisse und Betriebsgeheimnisse ist keine Konkurrenzklausel im Sinne des § 36 AngG und unterliegt nicht deren insbesondere zeitlichen Beschränkungen. Eine derartige Vereinbarung bezweckt nicht nur den Schutz vor Verrat an Dritte, sondern auch den vor der Benützung der Geheimnisse als Mitbewerber.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044166 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Konkurrenzklausel nach Inhalt

Ob eine Vereinbarung als Konkurrenzklausel gilt, hängt nicht davon ab, wie sie bezeichnet ist, sondern was sie inhaltlich bewirkt. Entscheidend ist, ob sie Ihre Erwerbstätigkeit nach dem Ende des Dienstverhältnisses nach den konkreten Umständen einschränkt.

günstig für Arbeitnehmer Konkurrenzklausel nach Kündigung durch die Firma

Nur wenn Ihr Arbeitgeber die Kündigung für Sie erkennbar auf Ihr schuldhaftes Verhalten stützt. Ein Verhalten vom Gewicht eines Entlassungsgrundes ist dafür nicht in jedem Fall nötig. Es muss aber klar sein, dass es sich nicht um eine gewöhnliche Kündigung ohne Gründe handelt.

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