Genügt mein finanzielles Interesse für Einsicht in einen Gerichtsakt?
günstig für Verfahrenspartei betrifft Dritte, Gläubiger, Erben, Verfahrensparteien
Nein. Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das über bloß wirtschaftliche Interessen und über reine Neugier hinausgeht. Die Kenntnis des Akteninhalts muss sich auf Ihre eigenen Rechtsverhältnisse auswirken; erst danach wird abgewogen, ob Ihr Recht jenes der Verfahrensparteien überwiegt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 05.12.2022 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Einem Dritten kann Einsichtnahme und Abschriftnahme von Prozessakten gestattet werden, wenn er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht, wobei ein allgemeines öffentliches Interesse an Information sowie ein reines Informationsbedürfnis des Einsichtbegehrenden selbst nicht ausreicht. Das rechtliche Interesse muss ein in der Rechtsordnung gegründetes und von ihr gebilligtes Interesse sein, das über das bloß wirtschaftliche Interesse oder über Interessen der Information, der Pietät, des Anstands oder der Ethik hinausreicht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kein rechtliches Interesse, sondern ein wirtschaftliches Interesse, ist gegeben, wenn der Antragstellerin die Höhe des Reinnachlasses lediglich deshalb erfahren möchte, um abschätzen zu können, ob sich die Mühen und Risiken einer Erbantrittserklärung oder einer Erbschaftsklage „lohnen“.OGH 2 Ob 21/22k, 16.03.2022
- Bei der Prüfung kommt es darauf an, ob das Recht des Dritten dasjenige der Verfahrensparteien überwiegt (RS0079198 [T6]). Dabei kommt es darauf an, ob die Akteneinsicht des Dritten unbedingt nötig ist oder ob sie einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt.OGH 6 Ob 116/20g, 15.09.2020
- Hier: Erlangung von Auskünften im Verlassenschaftsverfahren über das Nichtvorliegen von Aktenstücken mit bestimmt en Erklärungen des Erbanwärters.OGH 2 Ob 37/19h, 17.12.2019
- Auch der Umstand, dass es (noch) keine Rechtsprechung zur Frage gibt, inwieweit schon ein gegen den Stifter einer Privatstiftung erhobener Aufteilungsanspruch nach den §§ 81 ff EheG die Akteneinsicht der geschiedenen Gattin in den Firmenbuchakt der Privatstiftung zulässt, bildet keine erhebliche Rechtsfrage. Auch insoweit sind im Hinblick auf die vielen verschiedenen möglichen tatsächlichen Konstellationen im Einzelfall keine generellen Aussagen zur Akteneinsicht möglich.OGH 6 Ob 243/16b, 29.03.2017
- Eine Ausnahme gälte daher nur dann, wenn dem Rekursgericht eine auffallende Fehlbeurteilung unterlaufen wäre.OGH 6 Ob 243/16b, 29.03.2017
Alle 18 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Einsicht in den Verlassenschaftsakt zur Ermittlung allfälliger Exekutionsobjekte.OGH 2 Ob 9/17p, 26.01.2017
- Ein rechtliches Interesse ist auch demjenigen zuzubilligen, der etwa schlüssig behauptet, Noterbe oder Vermächtnisnehmer des Verstorbenen zu sein und gegen den Erben Ansprüche stellen zu wollen.OGH 6 Ob 197/14k, 15.12.2014
- Hier: Kein Recht auf Akteneinsicht im Verlassenschaftsverfahren für denjenigen, der mit dem Verstorbenen eine Solidarverpflichtung eingegangen ist, solange dessen Regressanspruch noch nicht feststeht.OGH 1 Ob 165/14t, 18.09.2014
- Informationen, die allenfalls der Beurteilung der Erfolgsaussichten eines möglichen Regressprozesses dienlich sein können, berühren aber ausschließlich wirtschaftliche Interessen.OGH 1 Ob 165/14t, 18.09.2014
- Ein bloß wirtschaftliches Interesse oder Interesse an der Information reicht nicht aus.OGH 1 Ob 165/14t, 18.09.2014
- Die Akteneinsicht ist die Informationsaufnahme aus dem Gerichtsakt (vgl Danzl, Geo5 § 170 Anm 7). Dabei handelt es sich schon begrifflich um einen einmaligen Vorgang und um kein unbefristetes Recht, welches ‑ einmal bewilligt ‑ nach Belieben des (einmal) Einsichtsberechtigten immer wiederholt werden könnte. Vielmehr müsste eine neuerliche Akteneinsicht erneut beantragt und darüber neuerlich entschieden werden, können sich doch zwischenzeitig die Bewilligungsvoraussetzungen geändert haben.OGH 5 Ob 53/14a, 23.04.2014
- Hier: Kein Recht auf Akteneinsicht in den Sachwalterschaftsakt nach Tod des Betroffenen für denjenigen, der Pflichtteilsansprüche nach dem verstorbenen Betroffenen geltend machen will.OGH 8 Ob 88/09p, 30.07.2009
- Liegt die Zustimmung der Parteien - wie hier - nicht vor, ist eine zweistufige Prüfung vorzunehmen. Zunächst ist zu prüfen, ob ein rechtliches Interesse des Dritten, der Einsicht begehrt, besteht. Erst wenn dieses bejaht wird, ist die Abwägung vorzunehmen, ob das Recht des Dritten dasjenige der Verfahrensparteien überwiegt.OGH 9 Ob 87/08x, 28.01.2009
- Ob die Voraussetzungen für eine Akteneinsicht Dritter erfüllt sind, ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen und stellt daher grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage dar (so bereits 9 Ob 15/07g).OGH 10 Ob 89/07x, 09.10.2007
- Ein Sachwalter ist auch nach dem Tod des Betroffenen nicht als „dritte Person" im Sinn des § 219 ZPO anzusehen.OGH 7 Ob 175/07x, 29.08.2007
- Das rechtliche Interesse muss ein in der Rechtsordnung gegründetes und von ihr gebilligtes Interesse sein, das über ein bloß wirtschaftliches Interesse oder über ein reines Informationsbedürfnis des Einsichtbegehrenden hinausreicht.OGH 9 Ob 15/07g, 30.05.2007
- Das (wirtschaftliche) Interesse, vor den übrigen Gläubigern zum Zug zu kommen, ist nicht zu schützen.OGH 1 Ob 97/06f, 16.05.2006
- Die Akteneinsicht muss also Bedeutung für die rechtlichen Verhältnisse des Dritten haben, die Kenntnis des betreffenden Akteninhaltes muss sich auf die privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Verhältnisse des Dritten günstig auswirken; ein bloß wirtschaftliches Interesse reicht nicht aus.OGH 9 Ob 237/98p, 02.09.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079198 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 29.
- OGH 5 Ob 178/22w, 05.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Akteneinsicht durch Dritte
Verfahrensrecht · Rechtliches Interesse am Prozessbeitritt
Verfahrensrecht · Recht auf Akteneinsicht
Verfahrensrecht · Begründung des Beitritts zum Prozess
Verfahrensrecht · Rechtliches Interesse an alsbaldiger Feststellung