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Wen klage ich, wenn ein Beamter mir einen Schaden zufügt?

betrifft Geschädigte, Bürger, Gemeinden, Länder
Es kommt darauf an, für welchen Bereich die handelnde Person tätig war, nicht darauf, bei wem sie angestellt ist. Sie klagen jenen Rechtsträger, in dessen Namen und für den sie im entscheidenden Zeitpunkt gehandelt hat, also Bund, Land oder Gemeinde. Organ kann immer nur ein Mensch sein, eine Gemeinde selbst nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 14.07.2022 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Für gesetzwidrige Handlungen von Landesorganen oder Gemeindeorganen im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung haftet der Bund für gesetzwidrige Handlungen der Gemeindeorgane in Ausübung des vom Lande übertragenen Wirkungskreises haftet das Land. Die Wendung "die als ihre Organe handelnden Personen" sind im Sinne der Organtheorie (und nicht der Funktionstheorie) auszulegen. Organ im Sinne des § 1 Abs 2 AHG ist immer nur eine physische Person. Die Gemeinde an sich kann daher nie Organ sein. Der Bund haftet nicht für die Amtsverletzung der dem Landeshauptmann untergeordneten Beamten, wobei kein Unterschied zu machen ist, ob ein Landesbeamter oder ein Gemeindefunktionär als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung tätig wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038400 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 25.

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