Wen klage ich, wenn eine Behörde mir Schaden zugefügt hat?
betrifft Geschädigte, Bürger, Gemeinden, Behörden
Welcher Rechtsträger für das schädigende Handeln eines Organs einzustehen hat, entscheidet sich nach der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit. Es ist also stets zu klären, in wessen Kompetenzbereich die Aufgabe fällt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 14.07.2022 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Für die Lösung der Frage, welchen Rechtsträger ein schädigendes Organhandeln zuzurechnen ist, ist generell die verfassungsrechtliche Kompetenzfrage zu beantworten.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080009 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 115/22a, 14.07.2022, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AHG §1 F
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