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Bleibt mein Vorkaufsrecht bestehen, wenn alles zusammen verkauft wird?

günstig für Vorkaufsberechtigter betrifft Vorkaufsberechtigte, Grundeigentümer, Käufer
Ja, grundsätzlich schon. Ist Ihr Vorkaufsrecht im Grundbuch nur für ein einzelnes Grundstück einer größeren Liegenschaft eingetragen und wird die ganze Liegenschaft verkauft, gilt das als andere Art der Veräußerung. Auf den Fortbestand Ihres Rechts hat sie keinen Einfluss.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 27.11.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Bei einem bücherlich einverleibten Verkaufsrecht hinsichtlich eines einzelnen Grundstückes einer aus mehreren Grundstücken bestehenden Liegenschaft ist auch im Falle des Verkaufes der gesamten Liegenschaft der Weiterbestand des Vorkaufsrechtes grundsätzlich möglich; die Veräußerung der Gesamtliegenschaft wäre dann nur wie eine "andere Veräußerungsart" im Sinne des § 1078 ABGB zu behandeln, die auf den Fortbestand eines Vorkaufsrechtes keinen Einfluss hat.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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