Bleibt ein Rückkaufsrecht bestehen, wenn die Firma verschmolzen wird?
günstig für Berechtigter betrifft Gesellschaften, Liegenschaftseigentümer, Käufer
Ja. Wird die berechtigte Gesellschaft mit einer anderen verschmolzen, geht ihr Wiederkaufsrecht nicht unter, sondern auf die aufnehmende Gesellschaft über. Dasselbe gilt für Vormiet- und Vorpachtrechte.
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Ständige Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2019)
Ein zugunsten der übertragenden Gesellschaft bestehendes Wiederkaufsrecht geht durch die Verschmelzung nicht unter, sondern auf die aufnehmende Gesellschaft über.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt auch für Vormiet- oder Vorpachtrechte.OGH 6 Ob 101/24g, 11.12.2024
- Hier: Vorkaufsrecht bei Verschmelzung von Genossenschaften nach § 1 Abs 1 GenVG.OGH 5 Ob 215/21k, 23.06.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132979 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 5.
- OGH 6 Ob 123/24t, 03.07.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 101/24g, 11.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 215/21k, 23.06.2022, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 74/20y, 18.06.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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