Zum Inhalt springen

Bleibt ein Rückkaufsrecht bestehen, wenn die Firma verschmolzen wird?

günstig für Berechtigter betrifft Gesellschaften, Liegenschaftseigentümer, Käufer
Ja. Wird die berechtigte Gesellschaft mit einer anderen verschmolzen, geht ihr Wiederkaufsrecht nicht unter, sondern auf die aufnehmende Gesellschaft über. Dasselbe gilt für Vormiet- und Vorpachtrechte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2019)

Ein zugunsten der übertragenden Gesellschaft bestehendes Wiederkaufsrecht geht durch die Verschmelzung nicht unter, sondern auf die aufnehmende Gesellschaft über.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132979 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Gesellschaftsrecht · Vorkaufsrecht bei Verschmelzung von Genossenschaften
Gesellschaftsrecht · Vorkaufsrecht beim Ausscheiden des Mitgesellschafters
Arbeitsrecht · Verschmelzung als Betriebsübergang
Vertragsrecht · Vorkaufsrecht einer juristischen Person
Arbeitsrecht · Verschmelzung und Arbeitsverhältnisse