Warum ordnet das Gericht eine Erziehungsberatung für uns Eltern an?
günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder
Eine Erziehungsberatung wird angeordnet, wenn die Persönlichkeit oder die seelische Verfassung eines Elternteils dazu Anlass gibt. Ziel ist, den Blick der Eltern auf die Bedürfnisse und Probleme des Kindes zu schärfen und eine dauerhafte Änderung ihrer Haltung zu fördern.
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Ständige Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2022)
Die Anordnung der Erziehungsberatung findet in der Persönlichkeit bzw psychischen Verfasstheit des davon betroffenen Elternteils ihre Ursache. Die Zielsetzung der Erziehungsberatung liegt darin, den Blick der Eltern auf die Bedürfnisse und Probleme des Kindes zu schärfen und eine nachhaltige Änderung in der elterlichen Haltung dem Kind gegenüber zu fördern.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Erreichen dieses Zieles bedarf eines länger andauernden Beratungsprozesses.OGH 9 Ob 53/24w, 26.06.2024
- Dem Gericht wird mit § 107 Abs 3 Z 1 AußStrG die Möglichkeit eröffnet, Eltern mit fachlich fundierter Anleitung und Begleitung zu einem Dialog über die Bedürfnisse ihrer Kinder sowie zu Haltungs- und Verhaltensänderungen bei der Gestaltung ihrer Elternschaft hinzuführen.OGH 9 Ob 53/24w, 26.06.2024
- Die Erziehungsberatung dient nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers dem Wohl des Kindes, indem sie den Blick und die Aufmerksamkeit der Eltern auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder lenken soll, wodurch künftige Streitigkeiten um Kontaktrecht und Obsorge vermieden werden sollen.OGH 9 Ob 53/24w, 26.06.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134107 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 4 Ob 4/25d, 25.02.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 9 Ob 53/24w, 26.06.2024, Fall aus Vorarlberg
Genannte Normen
AußStrG 2005 §107 Abs3 Z1
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