Muss das Gericht vor der Alleinobsorge eine Beratung prüfen?
günstig für Elternteil betrifft Eltern, Kinder
Der Regelfall ist, dass beide Eltern die Obsorge haben. Bevor davon abgewichen wird, muss bei ausreichender Aussicht auf Erfolg fachkundig beurteilt werden, ob Maßnahmen des Gerichts die Gesprächsbasis zwischen Ihnen verbessern können.
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 15.09.2026 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Bevor vom Regelfall der beiderseitigen Obsorge abgewichen werden darf, hat bei ausreichender Aussicht auf Erfolg eine fachkundige Beurteilung dahin zu erfolgen, ob die Anordnung von Maßnahmen iSd § 107 Abs 3 AußStrG eine Verbesserung der Gesprächssituation und die Herstellung einer ausreichenden Kommunikationsbasis erwarten lässt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- An die erforderliche Aussicht auf Erfolg sind keine strengen Anforderungen zu stellen; sie ist im Zweifel zu bejahen.OGH 8 Ob 152/17m, 26.01.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132054 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 50/26w, 15.09.2026, Fall aus Kärnten
- OGH 1 Ob 8/26x, 10.03.2026, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 86/21i, 14.06.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 185/19w, 18.12.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 179 · Obsorge bei Auflösung der Ehe und der häuslichen Gemeinschaft
- ABGB § 180 · Änderung der Obsorge
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