Muss die Anordnung des Gerichts erforderlich und verhältnismäßig sein?
betrifft Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte
Für Unterstützungs- und Sicherungsmaßnahmen im Pflegschaftsverfahren genügt es, dass sie erforderlich sind; eine Gefährdung des Kindeswohls ist nicht Voraussetzung. Das Gericht muss aber die Verhältnismäßigkeit wahren: Die Maßnahme muss geeignet sein, und der Eingriff in Ihr Privatleben darf dazu nicht außer Verhältnis stehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (11 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2014)
Maßnahmen nach § 107 Abs 3 AußStrG setzen (nur) die Erforderlichkeit, aber keine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 181 Abs 1 ABGB voraus.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Gericht hat derartige Maßnahmen – im Obsorge- oder Kontaktregelungsverfahren oder im Verlauf der zwangsweisen Durchsetzung bestehender Obsorge- oder Kontaktregelungen – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von Amts wegen anzuordnen; ein Antrag ist dafür nicht notwendig.OGH 5 Ob 145/24w, 30.01.2025
- Dem Pflegschaftsgericht steht in § 107 Abs 3 AußStrG aber nunmehr eben (auch) ein gesetzlicher Katalog an Unterstützungs- und Sicherungsmaßnahmen zur Verfügung, (auch) um – als gelinderes Mittel – Entziehungsmaßnahmen nach § 181 ABGB zu verhindern.OGH 5 Ob 145/24w, 30.01.2025
- Nach dem Willen des Gesetzgebers sollte § 107 Abs 3 AußStrG die Anwendung des § 181 ABGB nicht einschränken, sondern werden vielmehr mit dieser verfahrensrechtlichen Norm (auch) materiell-rechtlich wirkende Eingriffe in die Persönlichkeits- und Obsorgerechte der Eltern neben dem inhaltlich unverändertem § 181 Abs 1 ABGB nF ermöglicht.OGH 5 Ob 145/24w, 30.01.2025
- An die erforderlichen Erfolgsaussichten sind keine strengen Anforderungen zu stellen.OGH 9 Ob 53/24w, 26.06.2024
- Um eine Prüfung der Erforderlichkeit und Eignung der Maßnahmen zu ermöglichen, hat das Gericht eine ausreichende Tatsachengrundlage zu schaffen und substantiiert zu begründen, wieso die gewählte Maßnahme dem Kindeswohl dient.OGH 9 Ob 53/24w, 26.06.2024
- Maßnahmen nach § 107 Abs 3 AußStrG setzen keine Kindeswohlgefährdung voraus, bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung kommen aber auch solche Maßnahmen (neben anderen Maßnahmen) als gelindere Mittel iSd § 181 Abs 1 ABGB in Betracht.OGH 4 Ob 201/19s, 28.01.2020
- Hier: Die Anordnung, „weiterhin regelmäßig Betreuung durch ... und TAF wahrzunehmen“ ist aber zu unbestimmt. Für Anordnungen gemäß § 107 Abs 3 AußStrG bedarf es ausreichender Tatsachengrundlagen.OGH 1 Ob 147/17z, 30.08.2017
- Allerdings muss das Gericht hier stets den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren. Die im Einzelfall angeordnete Maßnahme muss zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich und geeignet sein. Außerdem darf der damit verbundene Eingriff in das Privatleben der betroffenen Person nicht außer Verhältnis zu der damit intendierten Förderung der Interessen des Kindes stehen.OGH 9 Ob 17/16i, 25.05.2016
- Die in § 107 Abs 3 AußStrG geregelten Maßnahmen dienen der Sicherung des Kindeswohls. Eine Gefährdung des Kindeswohls ist nicht Voraussetzung; ebensowenig müssen die Maßnahmen ultima ratio zur Sicherung des Kindeswohls sein, sodass sie erst nach Ausschöpfung anderer Maßnahmen zulässig wären.OGH 9 Ob 17/16i, 25.05.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129700 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 11.
- OGH 8 Ob 155/25i, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 145/24w, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 53/24w, 26.06.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 7 Ob 158/23w, 22.11.2023
- OGH 5 Ob 53/18g, 10.04.2018, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 17/17m, 04.05.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 181 · Entziehung oder Einschränkung der Obsorge
Verwandte Fragen
Familienrecht · Zusammenhang mit dem Obsorgeverfahren
Familienrecht · Auflagen an den obsorgeberechtigten Elternteil
Familienrecht · Maßnahmen zur Sicherung des Kontaktrechts
Familienrecht · Vorläufige Maßnahmen zum Kindeswohl
Familienrecht · Eingriff in die Obsorge nur bei Gefährdung