Kann die Gemeinde einen Weg trotz Vertrag zusätzlich ersitzen?
günstig für Gemeinde betrifft Grundeigentümer, Gemeinden, Wegbenützer, Nachbarn
Ja. Eine vertragliche Vereinbarung über ein Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit zwischen dem Grundeigentümer und einem öffentlichen Rechtsträger schließt es nicht grundsätzlich aus, dass die Gemeinde dasselbe Recht für die Allgemeinheit gleichzeitig ersitzt.
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Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 23.09.2022 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2022)
Eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung über eine Servitut zugunsten der Allgemeinheit zwischen dem Eigentümer des dienenden Grundstücks und einem (öffentlichen) Rechtsträger hindert nicht grundsätzlich die gleichzeitige Ersitzung dieser Servitut für die Allgemeinheit durch die Gemeinde.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134117 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 88/22b, 23.09.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1460 · Erfordernisse zur Ersitzung
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