Kann die Gemeinde ein Wegerecht über mein Grundstück ersitzen?
günstig für Gemeinde betrifft Grundeigentümer, Gemeinden, Spaziergänger
Ja. Dafür muss der Weg während der Ersitzungszeit allgemein benützt worden und für die Gemeinde notwendig gewesen sein. Es genügt, dass jedermann ihn als öffentlichen Weg ansieht und behandelt; eine besondere Absicht, das Recht für die Gemeinde zu erwerben, ist nicht nötig. Der Besitzwille der Gemeinde wird vermutet, diese Vermutung kann aber widerlegt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Zur Ersitzung eines Wegerechts zugunsten einer Gemeinde ist neben den anderen Voraussetzungen für eine Ersitzung der Gemeingebrauch während der Ersitzungszeit sowie die Notwendigkeit des Weges erforderlich. Es genügt dabei, dass jedermann den Weg als öffentlichen Weg ansieht und behandelt. Eine besondere Absicht, das Wegerecht für die Gemeinde zu ersitzen, ist nicht erforderlich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Als Abkürzung ins benachbarte Dorf regelmäßig frequentierter Weg.OGH 8 Ob 64/23d, 22.05.2024
- Die Vermutung für das Vorliegen des Besitzwillens ist aber zumindest widerleglich, muss es doch der Gemeinde - schon wegen der den Servitutsberechtigten nach § 483 ABGB treffenden Erhaltungspflichten - auch möglich sein, eine Besitzausübung und Ersitzung nicht zu wollen.OGH 6 Ob 138/09a, 19.03.2010
- In diesem Fall wird der Besitzwille der Gemeinde vermutet.OGH 9 Ob 22/09i, 26.01.2010
- Ob diese Voraussetzung vorliegt, hängt ebenfalls von den jeweiligen besonderen Umständen des Einzelfalles ab.OGH 6 Ob 312/03f, 04.03.2004
- Für den Besitzerwerb genügte, dass der Besitz durch die Gemeindeangehörigen während der ganzen Ersitzungszeit ausgeübt wurde, ohne dass es notwendig gewesen wäre, dass die einzelnen Gemeindeangehörigen den Weg immer mit dem ausdrücklichen Willen benutzten, für die klagende Gemeinde ein Privatrecht in Anspruch zu nehmen.OGH 3 Ob 631/79, 21.01.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011698 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 17.
- OGH 6 Ob 123/24t, 03.07.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 8 Ob 64/23d, 22.05.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 4 Ob 88/22b, 23.09.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 480
- ABGB § 492
- ABGB § 1455
- ABGB § 1460 · Erfordernisse zur Ersitzung
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