Muss der Betriebsratsvorsitzende zu allen Sitzungen eingeladen werden?
günstig für Betriebsrat betrifft Betriebsratsmitglieder, Arbeitnehmer, Universitäten
Ja. Die Vorsitzenden des Betriebsrats sind zu allen Sitzungen des Universitätsrats einzuladen. Eine Einschränkung auf jene Sitzungen, die unmittelbar mit ihren Aufgaben als Betriebsrat zu tun haben, sieht das Gesetz nicht vor.
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Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 24.02.2021 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Die Betriebsratsvorsitzenden sind nach § 21 Abs 15 UG zu allen Sitzungen des Universitätsrates einzuladen. Eine Beschränkung auf jene Sitzungen, die mit der Ausübung der Funktion als Betriebsrat im Rahmen der innerbetrieblichen Interessenwahrnehmungskompetenz unmittelbar in Zusammenhang stehen, ist im Gesetz nicht vorgesehen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134287 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 113/20p, 24.02.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
UG 2002 §21 Abs15
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