Dürfen meine Rechte als Betriebsratsmitglied vertraglich eingeschränkt werden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 29.11.2016 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Mitwirkungsbefugnisse des Betriebsrats sind zwingend geregelt und können weder durch eine Betriebsvereinbarung noch durch Kollektivvertrag erweitert werden.OGH 9 ObA 139/02k, 26.02.2003
- Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates durch Kollektivvertrag dürfen wegen des absolut zwingenden Charakters des Betriebsverfassungsrechtes nicht erweitert werden.OGH 8 ObA 197/98y, 18.05.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051250 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 95/16k, 29.11.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 115 · Grundsätze der Mandatsausübung, Verschwiegenheitspflicht
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Kollektivvertrag darf die Mitbestimmung der Belegschaft nur so weit regeln, wie es das Arbeitsverfassungsgesetz erlaubt. Werden dem Betriebsrat darüber hinaus Mitspracherechte eingeräumt, greift das in zwingendes Recht ein. Solche Regelungen sind unwirksam.
Für die Tätigkeit als Betriebsrat dürfen keinerlei materielle Vorteile gewährt werden. Abweichende Vereinbarungen oder eine eingebürgerte Übung sind ungültig und begründen keine Verpflichtung. Der Betriebsinhaber darf künftige Leistungen daher auf das gesetzliche Maß zurückführen, auch wenn er bisher mehr geleistet hat.