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Kann ich Warmwasserzähler verlangen, obwohl ich keines beziehe?

günstig für Wärmelieferant betrifft Wohnungseigentümer, Mieter, Wärmeabnehmer, Wärmelieferanten
Nur wer sowohl mit Heizungswärme als auch mit Warmwasser versorgt wird, kann für beide Bereiche die verbrauchsabhängige Abrechnung beantragen. Werden Ihre Räume nicht mit Warmwasser versorgt, können Sie nicht verlangen, dass das Gebäude nachträglich mit Vorrichtungen zur Messung des Warmwasserverbrauchs ausgestattet wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 16.02.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Nur ein Wärmeabnehmer, dessen Räumlichkeiten mit beiden Arten der Wärme (also sowohl Heizungswärme als auch Warmwasser) versorgt sind, ist für beide Bereiche zur umfassenden Antragstellung im Sinne des § 6 HeizKG berechtigt. Fehlt hingegen eine Versorgung mit Warmwasser, so können diese Wärmeabnehmer nicht verlangen, dass das Gebäude nachträglich mit entsprechenden Vorrichtungen zur Erfassung des Warmwasserverbrauchs ausgestattet wird.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134298 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

HeizKG §6; HeizKG §25 Abs1 Z4; HeizKG §9

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