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Zahle ich Heizkosten mit, obwohl mein Raum keine Heizung hat?

günstig für Nutzer betrifft Wohnungseigentümer, Mieter, Vermieter, Hausverwaltung
Nein. Von einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage kann nur gesprochen werden, wenn die Räume die Wärme über eigene Einrichtungen oder Zuleitungen beziehen. Werden Räume ohne eigene Heizung bloß durch Tür- oder Maueröffnungen mitgewärmt, ist das keine Versorgung mit Wärme. Solche Räume dürfen daher nicht in die gemeinsame Abrechnungseinheit einbezogen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Von einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage kann nur gesprochen werden, wenn die zu dieser Einheit gehörigen Räumlichkeiten die Wärmeenergie der Gemeinschaftsanlage über besondere Einrichtungen bzw Zuleitungen beziehen. Daß Räumlichkeiten ohne eigene Wärmeversorgungseinrichtung (hier:) durch Tür- oder sonstige Maueröffnungen miterwärmt werden, stellt keine "Versorgung" mit Wärme dar und erlaubt es nicht, diese Räumlichkeiten in die wirtschaftliche (Versorgungs-)Einheit im Sinne des § 2 Z 7 HeizKG einzubeziehen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108576 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

HeizKG §2 Z2; HeizKG §2 Z3; HeizKG §2 Z6; HeizKG §2 Z7

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