Gilt das Heizkostengesetz auch bei meinem eigenen Wärmevertrag?
günstig für Wärmeabgeber betrifft Wohnungseigentümer, Mieter, Wärmeabnehmer
Wird der Verbrauch jedes Abnehmers aufgrund eines eigenen Vertrags getrennt und unbeeinflusst von den anderen gemessen, wird gar keine Gesamtsumme aufgeteilt. In diesem Fall ist das Heizkostenabrechnungsgesetz von vornherein nicht anzuwenden.
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Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 21.06.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Erfolgt für jeden Wärmeabnehmer gesondert eine unmittelbare und vom Verbrauch anderer Wärmeabnehmer derselben wirtschaftlichen Einheit völlig unabhängige und unbeeinflussbare Ermittlung der Verbrauchsanteile aufgrund von Einzelverträgen, kommt es also gar nicht zu einer Aufteilung einer Gesamtsumme an Verbrauch oder Kosten für mehrere Nutzungsobjekte/Wärmeabnehmer, ist die Anwendbarkeit des HeizKG von vornherein zu verneinen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Streit aus dem Mietvertrag; HeizKG nicht anzuwenden.OGH 3 Ob 17/11p, 23.02.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0125915 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 10 Ob 36/21y, 21.06.2022
- OGH 10 Ob 6/20k, 26.05.2020
Genannte Normen
HeizKG §3 Abs1
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