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Gelten für Vertragsbedienstete dieselben Fristen wie sonst?

betrifft Arbeitnehmer, Vertragsbedienstete, Gemeinden, Länder
Die Regeln des Vertragsbedienstetengesetzes über die Ansprüche bei vorzeitiger Beendigung entsprechen inhaltlich den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts. Deshalb gilt auch die dort vorgesehene sechsmonatige Ausschlussfrist für die gerichtliche Geltendmachung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 17.11.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Die Bestimmungen des zweiten und dritten Satzes des § 17 VBG entsprechen inhaltlich den §§ 1162 a und 1162 b ABGB: auch § 1162 d ABGB ist anzuwenden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082045 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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