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Zählt unser während der Ehe angeschafftes Haustier zum Aufteilungsvermögen?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Tierhalter
Ja. Familientiere, die während der Ehe angeschafft wurden, werden bei der Aufteilung nach der Scheidung mitberücksichtigt. Anderes gilt für Tiere, die ein Ehegatte in die Ehe eingebracht hat oder die seinem persönlichen Gebrauch oder seinem Beruf dienen, etwa ein Rettungs-, Dienst- oder Therapiehund.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 27.01.2023 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2023)

Während der Ehe erworbene „Familientiere“ unterliegen der Aufteilung nach §§ 81ff EheG.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134347 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EheG §81; EheG §82 Abs1; EheG §83 Abs1

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