Kann ich den Staat wegen schlechter Information klagen?
günstig für Rechtsträger betrifft Geschädigte, Bürger, Behörden, Bund
Aus behaupteten Verstößen gegen Schutzpflichten der Menschenrechtskonvention durch unzureichende Information lassen sich keine Amtshaftungsansprüche ableiten. Diese Bestimmungen wirken für die Verwaltung und damit für das konkrete behördliche Handeln nicht unmittelbar.
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Ständige Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Aus behaupteten Verstößen gegen Schutzpflichten nach Art 2 und Art 8 EMRK durch unzureichende Informationen können mangels unmittelbarer Wirkung für die Verwaltung und damit für das konkrete behördliche Handeln keine Amtshaftungsansprüche abgeleitet werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134356 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 1 Ob 150/24a, 19.11.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
MRK Art2; MRK Art8
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