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Haftet der Staat, wenn mich das Gericht falsch belehrt hat?

günstig für Geschädigter betrifft Rechtsuchende, unvertretene Parteien, Geschädigte
Ja. Erteilt ein Organ einer Person, die keinen Anwalt hat, eine falsche oder lückenhafte Auskunft oder Belehrung, kann der Staat für den daraus entstehenden Schaden haften. Das gilt besonders bei Schritten, die sich später nicht mehr wiederholen oder berichtigen lassen. Wie ausführlich belehrt werden muss, hängt allerdings stark davon ab, was Sie gefragt haben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 30.04.2019 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Geht es nicht um eine im Instanzenzug überprüfbare Entscheidung, sondern um einen rechtlich bedeutsamen Schritt, der gegebenenfalls nicht mehr wiederholt oder korrigiert werden kann, so ist alles vorzukehren, um die Erfolgsaussichten solcher Schritte nicht von vornherein zunichte zu machen. Werden von Organen Auskünfte falsch oder unzureichend erteilt oder wird der Rechtssuchende (vor allem die im Verfahren nicht anwaltlich vertretenen Parteien) unrichtig oder lückenhaft belehrt, so tritt Amtshaftung ein. (hier: Erteilen von Auskünften durch die Erstrichterin an eine rechtsunkundige, anwaltlich nicht vertretenen Partei im Zuge eines die Anhebung der Hauptmietzinse betreffenden Verfahrens über Förderungsmöglichkeiten aus öffentlichen Mitteln).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110451 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Unkenntnis von Vorschriften und Verschulden

Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.

günstig für Schädiger Irrtümliche Notwehr und Verschulden

Nein. Auch wenn Sie sich zu Unrecht bedroht fühlten und deshalb zugeschlagen haben, trifft Sie kein Verschulden, wenn der andere durch sein Verhalten diesen Eindruck hervorgerufen hat. Sein Auftreten muss die Abwehr sowohl an sich als auch in ihrem Ausmaß gerechtfertigt erscheinen lassen.

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