Haftet die Behörde für eine falsche Auskunft an mich?
günstig für Staat betrifft Bürger, Unternehmer, Geschädigte, Behörden
Nur unter einer Voraussetzung. Eine unrichtige Information einer Behörde führt nur dann zu einer Haftung, wenn dadurch ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde, auf den Sie sich stützen durften. Ohne einen solchen Vertrauenstatbestand besteht kein Ersatzanspruch.
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Ständige Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Eine unrichtige Information einer Behörde kann nur dann zur Amtshaftung führen, wenn dadurch ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 33/23v, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 194/22v, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 207/22f, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 220/22t, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 234/22a, 27.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 199/22d, 15.05.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §1
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