Kann ich den Beamten persönlich klagen, wenn Amtshaftung nicht geht?
günstig für Organ betrifft Geschädigte, Beamte, Organe, Rechtsträger
Können Sie einen Anspruch gegen ein Organ wegen der Beschränkungen des Amtshaftungsrechts nicht erheben, dürfen Sie ihn auch nicht ersatzweise nach den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts geltend machen. Ein Ausweichen auf das allgemeine Schadenersatzrecht ist ausgeschlossen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Wenn - aus welchen Gründen immer - ein Anspruch gegen ein Organ wegen der durch das Amtshaftungsgesetz gegebenen Beschränkungen nicht erhoben werden kann, kommt auch die - subsidiäre - Geltendmachung dieses Anspruches nach den allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes nicht in Betracht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zu den Voraussetzungen der Haftung eines Rauchfangkehrers.OGH 1 Ob 158/23a, 16.11.2023
- Dass der hoheitlichen Tätigkeit ein (wohl privatrechtlicher) Auftrag einer Person des Privatrechts vorangeht und für die Leistung ein Entgelt zu entrichten ist, schließt die Anwendung des AHG nicht aus. Hier: Transportbegleitung.OGH 1 Ob 4/20z, 26.02.2020
- Hier: Inanspruchnahme des Rechtsträgers von einem Ausländer, dem nicht die Gegenseitigkeit im Sinne des § 7 AHG zugute kommt, in seiner Eigenschaft als Schiffseigner.OGH 2 Ob 81/76, 01.07.1976
- Sondern nur nach EKHG gegen den Halter.OGH 2 Ob 199/75, 30.10.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022989 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 19.
- OGH 9 ObA 38/25s, 26.08.2025, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 158/23a, 16.11.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 7/21t, 28.01.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 33/20i, 16.04.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 4/20z, 26.02.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 87/19d, 27.05.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 201/16i, 27.02.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
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