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Müssen bei Miteigentum alle für die Ersitzung gutgläubig sein?

günstig für Grundeigentümer betrifft Miteigentümer, Grundeigentümer, Nachbarn
Ja. Soll ein Wegerecht oder eine andere Dienstbarkeit zugunsten einer Liegenschaft ersessen werden, die mehreren Personen gemeinsam gehört, müssen sämtliche Miteigentümer gutgläubig sein. Weiß auch nur einer Bescheid, scheitert die Ersitzung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 25.05.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Im Fall der Ersitzung einer Dienstbarkeit zugunsten einer im Miteigentum mehrerer Personen stehenden Liegenschaft müssen sämtliche Miteigentümer gutgläubig sein.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134395 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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