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Muss ich gutgläubig sein, um etwas zu ersitzen?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundstückseigentümer, Nachbarn, Nutzungsberechtigte
Ja. Wer ein Grundstück oder ein Recht durch langjährige Nutzung erwerben will, muss dabei redlich sein, also gutgläubig davon ausgehen, dass ihm die Sache zusteht. Diese Gutgläubigkeit ist eine eigene Voraussetzung, die zusätzlich zu allen anderen erfüllt sein muss.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 11.11.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Die Redlichkeit ist selbständige Erfordernis des Ersitzungsbesitzes.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034191 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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