Zum Inhalt springen

Genügt es, wenn nur einer der Miteigentümer den Weg benützt?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Grundstückseigentümer, Nachbarn
Ja. Damit ein Wegerecht oder eine ähnliche Dienstbarkeit durch langjährige Ausübung entsteht, reicht es aus, wenn einer der Miteigentümer das Recht ausübt. Es müssen nicht alle Miteigentümer den Weg benützen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 18.07.2017 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Zur Ersitzung einer Grunddienstbarkeit reicht bereits die Ausübung des entsprechenden Rechtes durch einen der Miteigentümer (so bereits 7 Ob 133/98d).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115003 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Wegerecht für die gemeinsame Liegenschaft
Eigentum und Grundbuch · Dienstbarkeit für einen Miteigentumsanteil
Eigentum und Grundbuch · Gutgläubigkeit aller Miteigentümer
Eigentum und Grundbuch · Beweislast bei ersessener Dienstbarkeit
Eigentum und Grundbuch · Erkennbare Ausübung beim Wegerecht