Genügt es, wenn nur einer der Miteigentümer den Weg benützt?
günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Grundstückseigentümer, Nachbarn
Ja. Damit ein Wegerecht oder eine ähnliche Dienstbarkeit durch langjährige Ausübung entsteht, reicht es aus, wenn einer der Miteigentümer das Recht ausübt. Es müssen nicht alle Miteigentümer den Weg benützen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 18.07.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Zur Ersitzung einer Grunddienstbarkeit reicht bereits die Ausübung des entsprechenden Rechtes durch einen der Miteigentümer (so bereits 7 Ob 133/98d).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115003 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 10 Ob 81/16h, 18.07.2017, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1460 · Erfordernisse zur Ersitzung
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