Kann ich als Miteigentümer allein ein Wegerecht erwerben?
günstig für Grundeigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Nachbarn, Kläger
Nein. Ein Wegerecht zugunsten der gemeinsamen Liegenschaft können Sie nicht allein erstreiten, weil es auch den übrigen Miteigentümern zufiele. Niemandem darf ein Recht aufgedrängt werden, deshalb müssen alle mitwirken.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 30.08.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Begehrt ein Miteigentümer einer Liegenschaft zugunsten dieser die Einverleibung einer Dienstbarkeit, so handelt er nicht in Wahrung des Gesamtrechtes, sondern versucht erst, dieses Recht für sich und seine Miteigentümer zu erwirken. Da jedoch niemandem ein Recht aufgedrängt werden kann, kann einer von mehreren Miteigentümern allein für das gemeinschaftliche Gut keine Grunddienstbarkeit erwerben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ein Erfolg der Löschungsklage führte dazu, dass nur die letzte Grundbuchseintragung, nämlich die Einverleibung der Beklagten und die Löschung ihrer Rechtsvorgängerin rückgängig gemacht würde und solchermaßen die Rechtsvorgängerin der Beklagten als Eigentümerin einverleibt würde. Diese ist aber nicht Partei des Verfahrens. Der Beklagten allein fehlt es an der Passivlegitimation.OGH 6 Ob 150/13x, 28.11.2013
- Nur der Eigentümer, nicht aber auch ein Fruchtgenussberechtigter, ist zur Servitutsklage (actio confessoria) betreffend eine Grunddienstbarkeit aktiv legitimiert.OGH 6 Ob 140/05i, 14.07.2005
- Hier: Das „Einverleibungsbegehren" wurde nicht vom Dienstbarkeitsberechtigten, sondern vom mit der Grunddienstbarkeit belasteten Miteigentümer des dienenden Grundstücks gestellt und gegen die Alleineigentümerin des herrschenden Grundstücks gerichtet.OGH 6 Ob 84/05d, 23.06.2005
- Auch wenn daher alle Miteigentümer des dienenden Grundstücks bereits mit Ausnahme der Beklagten schon titelmäßig zur Verbücherung verpflichtet wurden, bedeutet das nicht zwingend, dass die anderen Miteigentümer mit der Klageführung des Klägers auch einverstanden sind.OGH 6 Ob 84/05d, 23.06.2005
- Die Frage, ob eine notwendige Streitgenossenschaft vorliegt, kann nicht vom erst ex post feststehenden Prozesserfolg abhängen.OGH 6 Ob 84/05d, 23.06.2005
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Ob den jeweiligen Eigentümern (Miteigentümern) einer Liegenschaft gegenüber dem Eigentümer (den Eigentümern) der Nachbarliegenschaft ein Nutzungsrecht an dieser zusteht, betrifft für sich keine Geschäftsführungshandlung, somit keine Angelegenheit der Verwaltung (hier: Klage, in der Freiheit des Eigentums von fremden Nutzungsrechten behauptet wird, wurde zutreffend nicht gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern gegen alle Wohnungseigentümer als notwendige Streitgenossen gerichtet).OGH 6 Ob 255/00v, 29.03.2001
- Die Klage auf Feststellung des Nichbestehens einer Grunddienstbarkeit ist von allen Miteigentümern des dienenden Grundstücks einzubringen; wegen der Gefahr unlösbarer Verwicklungen bei isolierter Entscheidung über das Begehren nur eines von mehreren Miteigentümern liegt sogar der Fall einer einheitlichen Streitpartei vor; das weitere diesbezügliche Unterlassungsbegehren bleibt jedoch zu prüfen, weil insoweit die mangelnde Verfahrensbeteiligung der anderen Eigentümer nicht schadet.OGH 5 Ob 2036/96i, 30.04.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012092 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 5 Ob 108/24d, 30.08.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 7/24a, 26.02.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 523
- ABGB § 833 · Rechte der Theilhaber in der gemeinschaftlichen Sache
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Dienstbarkeit für einen Miteigentumsanteil
Eigentum und Grundbuch · Dienstbarkeit an einer Liegenschaft mehrerer
Eigentum und Grundbuch · Belastung eines Miteigentumsanteils
Eigentum und Grundbuch · Ersitzung durch einen Miteigentümer
Eigentum und Grundbuch · Dienstbarkeit bei denselben Miteigentümern