Wann gilt eine gesundheitliche Einschränkung als Behinderung?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Menschen mit Behinderung
Eine Funktionsbeeinträchtigung ist eine Einschränkung jener Funktionen, die ein gesunder Mensch gleichen Alters üblicherweise hat. Nicht jede solche Einschränkung ist schon eine Behinderung. Dazu muss sie geeignet sein, Ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu erschweren, und sie darf nicht nur vorübergehend sein.
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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Eine „Funktionsbeeinträchtigung“ bzw eine „Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen“ im Sinne des § 3 BEinstG ist eine Einschränkung jener Funktionen, die bei einem gesunden Gleichaltrigen in der Regel vorhanden sind. Nicht jede Funktionsbeeinträchtigung ist allerdings auch eine Behinderung, da zusätzlich erforderlich ist, dass die Auswirkung der Beeinträchtigung die Teilhabe des Betroffenen am Arbeitsleben erschweren kann und sie nicht nur vorübergehend ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134423 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 ObA 34/25w, 30.09.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
BEinstG §3
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