Zum Inhalt springen

Wann gilt meine Erwerbsfähigkeit nach einem Unfall als beeinträchtigt?

günstig für Geschädigter betrifft Verletzte, Geschädigte, Arbeitnehmer, Versicherer
Dann, wenn Sie weniger oder gar nicht mehr in der Lage sind, in einer Stellung zu verdienen, die Ihrer Ausbildung, Ihren Anlagen und Ihrer bisherigen Tätigkeit entspricht. Entscheidend ist nicht die rein medizinisch gemessene Arbeitsfähigkeit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 28.01.2020 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Die Erwerbsfähigkeit ist beeinträchtigt, wenn der Verletzte in geringerem Ausmaß als vor dem Unfall oder gar nicht in der Lage ist, in einer seiner Ausbildung, seinen Anlagen und seiner bisherigen Tätigkeit entsprechenden Stellung den Lebensunterhalt zu verdienen; nicht maßgebend ist die medizinisch-physiologische Arbeitsfähigkeit.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110243 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Kündigung und Verdienstentgang nach einem Unfall

Nein, nicht in vollem Umfang. Lösen Sie Ihr Dienstverhältnis schuldhaft und verdienen deshalb weniger als vor dem Unfall, wird Ihnen das angerechnet. Unzufriedenheit mit Anerkennung oder Arbeitsklima genügt dafür noch nicht; die Grenze ist erst überschritten, wenn Ihre Gesundheit darunter litt oder zu leiden drohte.

günstig für Schädiger Verunstaltung und entgangener Verdienst

Der Anspruch wegen einer Verunstaltung erfasst nicht, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch die Verletzungsfolgen gemindert ist. Dafür kommt nur der eigene Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes in Betracht.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Verdienstentgang ohne laufendes Einkommen
Schadenersatz · Künftiger Nachteil durch verminderte Erwerbsfähigkeit
Sozialrecht · Begriff der Arbeitsunfähigkeit
Schadenersatz · Verdienstentgang durch beeinträchtigte Arbeitskraft
Schadenersatz · Feststellung der Erwerbsunfähigkeit