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Darf man meine Krankenstände zählen, wenn ich behindert bin?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer mit Behinderung, Arbeitgeber, Betriebsräte, Vertragsbedienstete
Krankheit allein ist kein Grund, wegen dem jemand nach den europäischen Vorgaben nicht benachteiligt werden darf. Werden Krankenstände aber ohne Unterschied zusammengezählt, kann das behinderte Arbeitnehmer mittelbar benachteiligen. Denn wer behindert ist, hat typischerweise ein zusätzliches Risiko solcher Krankenstände und damit auch ein höheres Risiko, das Dienstverhältnis zu verlieren.

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Ständige Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

Krankheit kann als solche nicht als ein weiterer Grund neben den Gründen angesehen werden, derentwegen Personen zu diskriminieren nach der RL 2000/78 verboten ist. Läuft eine undifferenzierte Berechnung krankheitsbedingter Fehlzeiten eines Arbeitnehmers aber darauf hinaus, dass Fehlzeiten wegen mit einer Behinderung im Zusammenhang stehenden Krankheit Zeiten allgemeiner „schlichter“ Krankheiten gleichgesetzt werden, so kann dies aber eine mittelbare Diskriminierung eines Arbeitnehmers bewirken. Ein behinderter Arbeitnehmer hat nämlich aufgrund seiner Behinderung typischerweise ein zusätzliches Risiko von mit seiner Krankheit zusammenhängenden Krankenständen und ist auf diese Weise einem höheren Risiko im Zusammenhang mit der Beendigung seines Dienstverhältnisses ausgesetzt, als ein nicht behinderter.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129453 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EG-RL 200/78/EG - Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 32000L0078 allg; EG-RL 200/78/EG - Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 32000L0078 Art2; VBO 1995 §4a Abs2a; VBO 1995 §4b Abs3; VBO 1995 §42 Abs2 Z2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kündigung wegen häufiger Krankenstände

Krankenstände im Ausmaß von rund siebenundzwanzig Prozent der möglichen Arbeitszeit sind ein in Ihrer Person liegender Kündigungsgrund. Solche Ausfälle werden am Arbeitsmarkt üblicherweise nicht mehr in Kauf genommen, weil die Arbeitskraft nicht einsetzbar ist und der Ausfall auch durch Vertretungen nicht mehr bewältigt werden kann.

günstig für Arbeitgeber Zusammenrechnung von Krankenstandszeiten

Krankenstandszeiten werden auch dann zusammengerechnet, wenn ihnen verschiedene medizinische Ursachen zugrunde liegen. Es kommt also nicht darauf an, ob es immer dieselbe Krankheit war.

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