Darf mich der Arbeitgeber wegen Krankheit entlassen, wenn ich behindert bin?
günstig für Arbeitnehmerbetrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, behinderte Menschen
Nur unter sehr engen Voraussetzungen. Sind Sie begünstigter Behinderter, reicht es nicht, dass Sie Ihre bisherige Arbeit nicht mehr leisten können. Es muss auch feststehen, dass Sie an keinem anderen geeigneten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt werden können und dass Sie überhaupt am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr arbeitsfähig sind. Ob die Einschränkung von der Behinderung herrührt, spielt dabei keine Rolle.
Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 28.09.2021
(2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2013)
Ein Dienstnehmer, dem die Eigenschaft als begünstigter Behinderter iSd § 2 BEinstG zukommt, kann wegen Dienstunfähigkeit nach § 27 Z 2 AngG, § 82 lit b GewO 1859 oder nach § 39 Abs 2 lit f DBO nur dann entlassen werden, wenn feststeht, dass er nicht nur im Rahmen seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung oder trotz seiner Zustimmung an einem anderen geeigneten Arbeitsplatz ohne erheblichen Schaden nicht weiterbeschäftigt werden kann (§ 8 Abs 4 lit b BEinstG), sondern der begünstige Behinderte aufgrund seiner mangelnden Leistungsfähigkeit, unabhängig davon, ob diese aus der Behinderung resultiert oder nicht, überhaupt am allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr arbeitsfähig ist.
Nein. Der besondere Schutz wirkt frühestens ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen. Liegt dieser Zeitpunkt nach dem Tag, an dem der Arbeitgeber den Behindertenausschuss hätte verständigen müssen, verschiebt die unterbliebene Verständigung das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses nicht.
günstig für Arbeitgeber Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus wird das Entgelt nur für jene Erkrankung weitergezahlt, die schon beim Ausspruch der Kündigung bestanden hat. Erkranken Sie erst danach an etwas anderem, verlängert das die Zahlung nicht.