Zum Inhalt springen

Bekomme ich beim Verdienstentgang auch die Abzüge ersetzt?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Unfallopfer, Arbeitnehmer, Schädiger, Versicherungen
Beim Ersatz für entgangenen Verdienst wird nicht nur der Nettobetrag ersetzt. Dazu kommen auch die davon zu entrichtenden Abzüge, also die Steuer und Beiträge dafür, dass Ihre Ansprüche aus der früheren, besser bezahlten Beschäftigung erhalten bleiben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Der Verdienstentgang ist so zu berechnen, dass zum entgangenen Netto - Verdienst noch die davon zu entrichtenden Abzüge (Besteuerung; freiwillige Höherversicherung, damit die Sozialversicherungsansprüche aus der früheren besser bezahlten Beschäftigung gewahrt bleiben) hinzuzunehmen sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022868 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 31.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Unfallrente und Verdienstentgang

Ja. Ihre Rente von der Sozialversicherung und der Ersatz für entgangenes Einkommen sollen denselben Nachteil ausgleichen, nämlich das Einkommen, das Sie nach der Schädigung nicht mehr oder nur erschwert verdienen können. Deshalb wird die Rente demselben Anspruch zugeordnet wie der Ersatz für entgangenen Verdienst.

günstig für Schädiger Verjährung beim Verdienstentgang

Die Entschädigung wird als Ganzes bemessen; die darauf entfallende Steuerbelastung ist kein eigener, späterer Schaden. Ihr Anspruch darauf verjährt drei Jahre nach Ablauf des Monats, in dem die einzelne Rente für den Verdienstentgang fällig geworden ist.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Berechnung des Verdienstentgangs nach Verletzung
Schadenersatz · Berechnung des Verdienstentgangs
Schadenersatz · Rente oder Kapital beim Verdienstentgang
Schadenersatz · Steuern bei der Schadensberechnung