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Bekomme ich Ersatz für den Verdienstausfall nach rechtswidriger Abschiebung?

günstig für Betroffener betrifft Abgeschobene, Drittstaatsangehörige, Arbeitnehmer, Behörden
Ja. Wird jemand rechtswidrig abgeschoben und verliert dadurch Verdienst, steht dieser Schaden im Zusammenhang mit den verletzten Vorschriften über Aufenthalt, Rückkehrentscheidung und aufschiebende Wirkung. Der Verdienstentgang ist daher ersatzfähig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Ein durch eine rechtswidrige Abschiebung verursachter Verdienstentgang einer Betroffenen steht im Rechtswidrigkeitszusammenhang mit einem Verstoß gegen § 21 Abs 2 Z 2 und Abs 6 NAG, § 52 Abs 1 FPG 2005 und § 18 Abs 2 Z 1 BFA-VG.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134629 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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