Zum Inhalt springen

Haftet die Gemeinde für den Prüfer meiner Ölheizung?

günstig für Hauseigentümer betrifft Hauseigentümer, Anlagenbetreiber, Gemeinden, Prüfer
Ja. Wer in Oberösterreich zur Überprüfung von Heizungsanlagen berechtigt ist, wird dabei in Vollziehung der Gesetze tätig und ist Organ im Sinn des Amtshaftungsrechts. Bei der Überprüfung von Ölheizungen wird er im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde tätig.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Der Überprüfungsberechtigte nach § 26 Oö LuftREnTG wird bei Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 25 Oö LuftREnTG in Vollziehung der Gesetze tätig und ist daher Organ nach § 1 Abs 2 AHG.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134536 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AHG §1; Oö. LuftREnTG §25; Oö. LuftREnTG §26

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Heizungsüberprüfung als Schutzgesetz
Schadenersatz · Amtshaftung für beliehene Unternehmen
Schadenersatz · Fahrzeugbegutachtung als hoheitliche Aufgabe
Schadenersatz · Gasversorger und übertragene Prüfaufgaben
Schadenersatz · Bestellung des Genossenschaftsrevisors